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Jetzt registrieren und Ihr Objekt beschreiben! Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.* Selbstverständlich dürfen Sie Ihr Objekt auch weiterhin an anderer Stelle bewerben. |
Ihr Objekt wird bei uns optimiert präsentiert: Neben einer detaillierten Beschreibung können Sie auch Fotos, Videos *², sowie Informationen zur Umgebung einstellen. |
Auch nach der Erstellung Ihres Kundenkontos haben Sie vollen Zugriff auf all Ihre relevanten Daten, wie Objektbeschreibung, Belegungsplan, Buchungen, Preislisten, Zahlungseingänge/-aufforderungen, Gästedetails, und vielem mehr. |
*) gilt nur für den "Standard"-Tarif ; *²) gilt nur ab dem "Premium"-Tarif
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Preise & Tarife
Standard *
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Foto Limit |
5
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Video Limit |
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1000 Zeichen
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3000 Zeichen
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jährlicher Mitgliedsbeitrag |
0,00 € |
24,00 €
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48,00 €
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oder Anteil je Buchung |
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Vetragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Vermieter:
Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Tourismus-Webseiten und dem Eigentümer – im folgenden Vermieter – gelten während der gesamten Vertragsdauer für jedes Objekt des Vermieters, das von Tourismus-Webseiten angeboten wird, ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen:
Rechte und Pflichten des Vermieters:
1. Der Vermieter erfasst alle Daten zur Beschreibung seines Objekts eigenständig über die Webseite von Tourismus-Webseiten. Der Vermieter versichert, das OnlineFormular wahrheitsgetreu auszufüllen. Er stellt Tourismus-Webseiten Bild und Dokumentationsmaterial des Objekts für welches er die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitztunentgeltlich zur Verfügung und gestattet die Nutzung.
2. Selbst oder durch Dritte verursachte auftretende Veränderungen am Objekt (z.B. Veränderung der Ausstattung) oder in dessen Umgebung (z.B. Bauarbeiten, Eröffnung einer Diskothek, Schließung von Infrastrukturbetrieben) teilt der Vermieter Tourismus-Webseiten unverzüglich schriftlich oder direkt mittels Erfassung über die Objekt-Verwaltung mit.
3. Der Vermieter oder sein Schlüsselhalter übergeben das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt in dem vertraglich beschriebenen und gebrauchstauglichen Zustand.
4. Der Vermieter kann das Objekt eigenbelegen oder anderweitig vermieten. Diese Termine müssen unverzüglich im Belegungsplan der Objekt-Verwaltung eingegeben werden, so dass diese Termine als belegt ausgewiesen werden können. Sollte es dennoch zu einer Doppelbelegung kommen, hat die Buchung von Tourismus-Webseiten Vorrang. Sollte es im Einzelfall dennoch zu einer vom Vermieter zu vertretenden Absage einer Buchung vor Anreise des Kunden kommen, berechnet Tourismus-Webseiten in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro.
5. Der Vermieter verpflichtet sich, in seiner Objektpräsentation keinerlei Hinweise auf private oder kommerzielle Internetseiten, Kontaktadressen (z.B. EMail Adresse) oder Telefonnummern anzugeben. Sollte der Vermieter diese Vertragsklausel verletzen, so droht Ihm die Sperrung all seiner Objektpräsentationen.
6. Soweit eine Kaution als Sicherheitsleistung vereinbart ist, kann der Vermieter oder sein Beauftragter diese vom Kunden bei Übergabe des Schlüssels verlangen. Bei Mietende zahlt der Vermieter die hinterlegte Kaution dem Kunden nach Schlüsselübergabe – gegebenenfalls abzüglich möglicher Nebenkosten zurück. Stellt der Vermieter oder sein Beauftragter vor Abreise des Kunden einen Schaden fest, kann er diesen vor Ort mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen.
7. Überträgt der Vermieter die Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt auf einen anderen, stellt er sicher, dass sein Nachfolger den Kunden das Objekt zu den bereits reservierten Terminen zur Verfügung stellt. Der Vermieter wird Tourismus-Webseiten die Übertragung der Nutzungs- oder Eigentumsrechte an dem Objekt unverzüglich mitteilen.
Rechte und Pflichten von Tourismus-Webseiten:
8. Tourismus-Webseiten erstellt für den Vermieter auf Basis seiner Angaben im OnlineFormular ein Kundenkonto.
9. Tourismus-Webseiten nimmt das Objekt in sein Angebot auf und präsentiert es im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit im Internet. Kommt der Vermieter seinen Vertragspflichten nicht nach, ist Tourismus-Webseiten berechtigt, die Präsentation des Objektes vorübergehend auszusetzen. Gleiches gilt, wenn durch das Verhalten des Vermieters für Tourismus-Webseiten der Eintritt eines Schadens droht.
10. Tourismus-Webseiten benachrichtigt den Vermieter per EMail oder SMS von einer verbindlichen Buchung sowie dem Rücktritt oder Wechsel eines Kunden. Insbesondere bei kurzfristigen Änderungen kann diese Mitteilung ausnahmsweise auch telefonisch erfolgen.
Zahlungsmodalitäten:
11. Tourismus-Webseiten überweist dem Vermieter eine Woche vor Anreise des Kunden die Mietgutschrift, abzüglich des eventuellen prozentualen Anteils von Tourismus-Webseiten, auf das von ihm angegebene PayPal-Konto. Bei kurzfristigen Buchungen oder zahlungstechnischen Verzögerungen erfolgt die Überweisung baldmöglichst. Sofern bei einer Überweisung Spesen anfallen, trägt diese vollständig der Vermieter.
12. Tourismus-Webseiten ist berechtigt, fällige Schadensersatz und Minderungszahlungen mit Zahlungen an den Vermieter zu verrechnen. Der Vermieter hat auch dann kein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber den weiteren Kunden, wenn er mit der Verrechnung der Ansprüche nicht einverstanden ist.
13. In diesem Vertrag nicht aufgeführte Zusatzleistungen zieht der Vermieter oder sein Beauftragter direkt beim Kunden ein.
14. Verlängert ein Kunde seinen Aufenthalt, erfolgt die Abrechnung über Tourismus-Webseiten.
Haftung:
15. Der Vermieter gewährleistet den ordnungsgemäßen Zustand des Objektes und haftet für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und das Vorliegen der zugesicherten Eigenschaften
16. Der Vermieter haftet für korrekte Angaben und das von ihm gelieferte Bild- und Dokumentationsmaterial. Er versichert, dass er zur Übertragung der vertragsgegenständlichen Nutzungsund Verwertungsrechte berechtigt ist.
17. Gegenüber Kunden und Tourismus-Webseiten haftet der Vermieter für das fristgerechte zur Verfügung stellen des Objektes in vertragsgemäßem und miettauglichem Zustand und dessen Unterhalt.
18. Tourismus-Webseiten setzt den Vermieter unverzüglich über Kundenreklamationen in Kenntnis. Sofern der Kunde vor Ort reklamiert, verpflichtet sich der Vermieter, den Reklamationstatbestand unverzüglich zu prüfen und diesem abzuhelfen. Außerdem nimmt der Vermieter unverzüglich gegenüber Tourismus-Webseiten Stellung. In Reklamationsfällen nach Abreise des Kunden leitet Tourismus-Webseiten diese unverzüglich an den Vermieter weiter. Der Vermieter nimmt innerhalb 7 Tagen Stellung.
19. Geht diese Stellungnahme Tourismus-Webseiten nicht innerhalb dieser Frist zu oder stellt sich die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nach Einschätzung des juristischen Beraters von Tourismus-Webseiten aufgrund gesetzlicher oder richterrechtlicher Vorgaben aller Wahrscheinlichkeit nach für Tourismus-Webseiten als nicht Erfolg versprechend dar, ist Tourismus-Webseiten berechtigt, die Ansprüche des Kunden in eigenem Ermessen nach Aktenlage im Sinne eines fairen Interessenausgleiches zu befriedigen.
20. Außer in Fällen, in denen Tourismus-Webseiten aus diesem Vertrag haftbar ist, stellt der Vermieter Tourismus-Webseiten von jeglichen Schadensersatz- und Minderungsansprüchen frei.
21. Sollte Tourismus-Webseiten aufgrund gerichtlicher Entscheidungen oder außergerichtlicher Vereinbarungen Kunden Schadensersatz, Rückzahlungen usw. leisten müssen, kann Tourismus-Webseiten in vollem Umfang auf den Vermieter zurückgreifen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Vermieter neben den Schadensersatz- und Minderungsansprüchen des Kunden sämtliche Aufwendungen von Tourismus-Webseiten für Anwalts- und Gerichtskosten in vollem Umfang zu tragen.
22. Tourismus-Webseiten übernimmt keine Haftung für durch Kunden verursachte Schäden und Entwendungen. Diese werden dem Vermieter direkt durch die Kunden ersetzt.
Vertragsdauer:
23. Dieser Vertrag läuft ab Freischaltung des Verwalter-Kundenkontos exakt ein Jahr. Er verlängert sich nur dann um ein Jahr, sofern der Vermieter diesen nach Ablauf erneut bezahlt oder Tourismus-Webseiten diesen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
24. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Eine fristlose Auflösung hat jedoch keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Mietverträge. Der Vermieter bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet.
Schlussbestimmungen:
25. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden mangelhafte Klauseln durch wirksame ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen.
26. Alle Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten aus diesem Vertrag sollen einvernehmlich geregelt werden. Nur für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gilt Meiningen als Gerichtsstand.
FAQ´s
Ja, aber nur bei jährlicher Zahlweise, aderenfalls werden Links von uns entfernt und eine Abmahnung ausgesprochen!
Gehen Sie oben links auf "Anmeldung" und tippen Sie den Benutzer "demo" und das Passwort "demo" ein! Sie gelangen dann auf eine Testumgebung der Objekt-Verwaltung und können die Funktionen ausgiebig testen.
Viele Vermieter haben schmerzlich erfahren müssen, dass Ihr Objekt zwar im Internet präsentiert wird, aber nur sehr wenig Beachtung findet.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Objekt im Internet auch gefunden wird: Einige Mieter kommen eher zufällig wegen der aktuellen Informationen über einzelne Urlaubsregionen auf unsere Seite und stoßen dabei auf Ihr Objekt. Andere besuchen unsere Seite, weil sie eine unserer Anzeigen oder Newsletter gelesen haben oder weil ihnen dieser Internetauftritt von Freunden und Bekannten empfohlen wurde.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Objekt im Internet auch gefunden wird: Einige Mieter kommen eher zufällig wegen der aktuellen Informationen über einzelne Urlaubsregionen auf unsere Seite und stoßen dabei auf Ihr Objekt. Andere besuchen unsere Seite, weil sie eine unserer Anzeigen oder Newsletter gelesen haben oder weil ihnen dieser Internetauftritt von Freunden und Bekannten empfohlen wurde.
Anders als in den meisten Katalogen der Fremdenverkehrsämter beschränken wir Sie bei der Beschreibung Ihres Objektes nicht auf ein Bild und wenige Zeilen Text. Bei uns haben Sie die Chance, Ihr Objekt so detailliert zu beschreiben, wie Sie es wünschen bzw. für notwendig erachten. Außerdem gibt es bei uns keinen Anzeigenschluss oder Drucktermin. Wir ermöglichen Ihnen größtmögliche Aktualität, so dass Sie auf Veränderungen, z.B. geänderte Preise oder den Anbau eines Zimmers, jederzeit aufmerksam machen können. Dank unserer intelligenten und bedienerfreundlichen Objekt-Verwaltung sind diese Informationen von Ihnen selbst in den Internetauftritt einpflegbar.
Die Vorteile, die das Internet Ihnen als Vermieter bringt, kennen Sie bereits.
Wir präsentieren Ihr Objekt nicht nur hochwertig in einem attraktiven Umfeld, sondern sorgen auch dafür, dass immer mehr Urlaubsinteressenten auf Ihr Objekt aufmerksam werden.
Weil wir uns ausschließlich auf die Vermittlung von Ferienobjekten im Internet konzentrieren und unser Angebot zudem umfassend bewerben, steigt das Interesse an Tourismus-Webseiten stetig. Davon profitieren Sie direkt: Denn je mehr Urlauber unsere Seiten besuchen, desto besser ist Ihre Chance, Ihr Objekt gut zu vermieten.
Zusätzlich zu den Objektpräsentationen bieten wir den Besuchern eine Vielzahl interessanter Informationen rund um den Urlaub im Ferienobjekt. Wir sind davon überzeugt, dass diese Arbeitsteilung für beide Seiten Vorteile bringt. Sie kümmern sich um Ihr Haus, und wir vermitteln Ihnen über das Internet die passenden Mieter.
Wir präsentieren Ihr Objekt nicht nur hochwertig in einem attraktiven Umfeld, sondern sorgen auch dafür, dass immer mehr Urlaubsinteressenten auf Ihr Objekt aufmerksam werden.
Weil wir uns ausschließlich auf die Vermittlung von Ferienobjekten im Internet konzentrieren und unser Angebot zudem umfassend bewerben, steigt das Interesse an Tourismus-Webseiten stetig. Davon profitieren Sie direkt: Denn je mehr Urlauber unsere Seiten besuchen, desto besser ist Ihre Chance, Ihr Objekt gut zu vermieten.
Zusätzlich zu den Objektpräsentationen bieten wir den Besuchern eine Vielzahl interessanter Informationen rund um den Urlaub im Ferienobjekt. Wir sind davon überzeugt, dass diese Arbeitsteilung für beide Seiten Vorteile bringt. Sie kümmern sich um Ihr Haus, und wir vermitteln Ihnen über das Internet die passenden Mieter.
Natürlich geht auch dies. Sie brauchen nur die Zeiträume im Belegungsplan blockieren, in denen Sie Ihr Ferienobjekt selbst nutzen wollen, und schon ist dieser Zeitraum für unsere Besucher in Ihrem Belegungsplan nicht mehr verfügbar. Oder Sie deaktivieren Ihr Ferienobjekt komplett für diese Zeit und Ihr Ferienobjekt wird gar nicht mehr angezeigt.
Sie sind nach einem Eintrag bei uns nicht exklusiv an uns gebunden und Ihnen stehen alle Möglichkeiten der weiteren Vermarktung Ihres Ferienobjektes offen!
Wie schon in der vonangegangenen Preisliste ersichtlich, ist eine Eintragung für Sie im "Standard"-Tarif bereits ab 0,00 € und ohne nähere Folgekosten im Eintragungsjahr * zu realisieren. Dies setzt aber einen Webdesign- bzw. Printmedienauftrag bei uns voraus! Ansonsten werden Sie automatisch in den "Classic"-Tarif eingestuft.
Ja, alle Tarife laufen für ein Jahr, können aber immer wieder erneuert werden, es gelten dann die zu der Zeit aktuellen Preise! Einen "Standard"-Tarif kann man nur noch zu einem "Classic"-, oder "Premium"-Tarif upgraden! Sie können sich auch stets entscheiden, ob Sie einen jährlichen Festbetrag, oder eine prozentuale Provision pro Buchung bezahlen möchten. Beachten Sie aber, wenn Sie innerhalb eines laufenden Eintragungsjahres vom Festbetrag zur prozentuallen Provision wechseln wollen, dass wir den vollen Jahresbeitrag einbehalten!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesen Weg der Freischaltung gehen, da sonst jeder unkontrolliert in unsere Webseite einfüllen könnte! So haben wir die Neuanmeldungen unter Kontrolle und Ihnen wurde bereits die halbe Arbeit des Einrichtens Ihres Objektes auf unserer Seite abgenommen (sofern Sie das Formular gewissenhaft ausgefüllt haben). Dieser Schritt dauert aber je nach Auslastung bis zu einigen Tagen! Das einzige was Sie danach nur noch tun müssen, ist die Texte, Bilder und Inhalte zu Ihrem Objekt zu vervollständigen!
Sie können auch uns die komplette Arbeit des Befüllens und der Pflege überlassen. Fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot von uns an!
Fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot von uns an und schon könnte auch Ihr Ferienobjekt direkt auf der Startseite präsentiert werden!
Sie selbst!
Sie können diese Buchung in Ihrer Objekt-Verwaltung einfach wieder löschen und die bereits geleistete Anzahlung des Kunden zurücküberweisen! Bei uns entstehen Ihnen dann, im Falle einer prozentualen Vergütung, keine Kosten für diese Buchung.
Sie erhalten automatisch eine Bestätigungsmail mit allen zur Buchung relevanten Daten. Außerdem können Sie alle Buchungen in Ihrer Objekt-Verwaltung einsehen.
Später soll optional noch die Benachrichtigung per SMS freigeschaltet werden. So verpassen Sie keine Buchung.
Später soll optional noch die Benachrichtigung per SMS freigeschaltet werden. So verpassen Sie keine Buchung.
Den sehen Sie ebenfalls in Ihrer Objekt-Verwaltung und können diesen dort bei Bedarf auch direkt korrigieren.
Dies kann Ihr Gast gern tun. Sie erhalten dann in diesem Fall (nur bei Tarifen mit prozentualer Vergütung) eine Zahlungsaufforderung über die Höhe unserer Provision von uns.
Aktualisiert (Mittwoch, den 28. April 2010 um 10:39 Uhr)

